Interesse an einer Gartenberatung?

Wir schauen gerne bei Ihnen zu Hause vorbei und beraten Sie vor Ort. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: e-mail gartenbaumenge@web.de

 

Tel.  036082/ 88889

 

Tel.  0551/ 28045450

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Aktuelles

Der Winter ist da !!!

 

Bäume fällen zu Festpreisen !!!

 

Hecken- und Gehölzschnitt,

Baumpflegearbeiten,

Schredderarbeiten,

Pflasterarbeiten,

Baggerarbeiten,

Pflanzarbeiten,

Baumfällung

Wichtig!!!

Für den privaten Gartenbereich: Erstellen von

Aussenanlagen, Pflasterarbeiten, Baggerarbeiten,

Verlegung von Rollrasen, Baumpflegearbeiten.

Landschaftsbauer, Steinsetzer, Gartenbauhelfer,

Baumkletterer

Mehr Infos unter Aktuelles:

Bisherige Projekte

Bilder sagen mehr als tausend Worte. Hier finden Sie unsere Projektgalerie!

Handwerkerrechnungen steuerlich absetzbar

Wir schreddern Ihren Baum- und Strauchschnitt zu fairen Preisen!

Baumfällungen/- pflege

..............Baggerarbeiten.............

Gartengestaltung

Rollrasen

Pflanzarbeiten

Der Winter ist da !!! 

Winterzeit ist Baumfällzeit, bevor im Frühjahr wieder die Brutzeit der Vögel beginnt.

 Bäume fällen zu Festpreisen !!!

Folgende Arbeiten erledigen wir für Sie:

Baumschnitt/ Baumpflegearbeiten, Baumfällung,

Hecken und Gehölze schneiden, Baumstümpfe/ Wurzeln roden,

Schredderarbeiten: wir häckseln Ihren Baum- & Strauchschnitt,   

Pflanzarbeiten, Baggerarbeiten, Pflasterarbeiten, 

Raseneinsaat, Rollrasen verlegen,

Entsorgung von Boden/ Bauschutt,

Kernbohrungen, Zaunbau,

Transporte von Baustoffen,

 

Rasenpflege: Ein schöner Rasen braucht auch eine gute Pflege, spritzen gegen Wildkraüter, vertikutieren  und der richtige Dünger. In nur wenigen Arbeitsschritten hat man eine sattgrüne Rasenfläche. Hierzu beraten wir sie gern.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Spaß an der Arbeit !!!

Suchen flexible Arbeiter zur Festeinstellung und auf geringfügiger Basis, in Umgebung Göttingen sowie Eschwege.

In den Bereichen:

Garten- und Landschaftsbau

- Baumfällarbeiten & Baumpflege

- Hecken- & Gehölzschnitt

- Gartenpflege & Gestaltung

- Mäh- & Pflanzarbeiten

- Baggerarbeiten

- Verlegung von Rollrasen

- Erstellen von Aussenanlagen

- komplette Umgestaltung von Gärten

- Pflasterarbeiten uvm.

Vorraussetzung: Führerscheinklasse B, selbstständiges Arbeiten und Kundenfreundlichkeit.

Haben wir Ihr Interresse geweckt, dann bewerben Sie sich jetzt.

N. Menge

Garten- und Landschaftsbau

Hinter den Höfen 14

37308 Kella

Baumschutzsatzung für Göttingen

Baumschutz

Welche Bäume sind geschützt?


  • Nach Baumschutzsatzung geschützt sind alle Laubbäume, Walnussbäume und Esskastanien ab einem Stammumfang von 100 Zentimeter in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden.

  • Unabhängig vom Stammumfang fallen folgende Bäume nicht unter den Schutz der Satzung: Pappeln, Weiden und Obstbäume sowie alle Nadelbäume, wenn sie nicht über einen Bebauungsplan oder der Landschaftsschutzgebietsverordnung geschützt sind.


Geschützt sind auch:

  • alle Bäume, die aufgrund von Festsetzungen in Bebauungsplänen zu erhalten sind.

  • Im Bereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung Leinetal sind alle Bäume und Gehölze, geschützt.


    Bitte beachten Sie: Verstöße gegen die Baumschutzsatzung, die Landschaftsschutzgebietsverordnung usw. stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 € geahndet werden.


    Wann kann eine Befreiung erteilt werden?

  • wenn der Baum nach öffentlichem Recht zu entfernen oder zu verändern ist,

  • wenn die baurechtlich zulässige Nutzung des Grundstücks nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist,

  • wenn der Baum eine Gefahr für Personen und Sachen darstellt,

  • wenn der Baum krank oder beschädigt ist und ein Erhalt nicht möglich ist,

  • wenn die Beseitigung des Baumes im öffentlichen Interesse erforderlich ist,

  • wenn der Baum die Einwirkung von Licht und Sonne auf Fenster in unzumutbarer Weise beeinträchtigt,

  • wenn die Beseitigung des Baumes zugunsten der Entwicklung anderer unmittelbar benachbarter Bäume, die geschützt sind, erforderlich ist.


Ein Antrag auf Befreiung muss schriftlich unter Angabe der Gründe bei der Stadt Göttingen – Fachdienst Umwelt - Untere Naturschutzbehörde – gestellt werden. Unterlagen und Nachweise sind vorzulegen. Bei genehmigten Fällungen kann eine Ersatzpflanzung ggf. auch eine Ausgleichszahlung gefordert werden.

Die Verwaltungsgebühr für einen Antrag beträgt 168 € pro Baum zuzüglich Portokosten.
Nähere Auskünfte erteilt- Fachdienst Umwelt -Untere Naturschutzbehörde - Hiroshimaplatz 1 – 4 - 37083 Göttingen.

Welche Gebühren fallen an?
168 € pro Baum zuzüglich Portokosten



Handwerkerrechnungen steuerlich absetzbar


Viele Bundesbürger vergessen es oder wissen es ganz einfach nicht. Sie können einen Teil Ihrer Handwerkerrechnungen steuermindernd geltend machen. Zwanzig Prozent von insgesamt 6000 Euro Handwerkerrechnung können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Das sind 1200 Euro.

 

Steuer - Vergünstigung für ihren Garten:

Nehmen auch Sie Ihren Steuerbonus für Gehölzschnitt, Baumfäll- und Baumpflegearbeiten in Anspruch.

 

Handwerkerrechnungen absetzen -
Steuern sparen!
Die Kosten für Handwerkerleistungen
können von der Steuerschuld abgezogen werden!
Das Finanzamt erstattet bis zu 1.200 Euro!
Welche Leistungen sind umfasst?

Gartenpflege, Gehölzschnitt sowie Baumpflegearbeiten
l Renovierungs-,
l Erhaltungs- und
l Modernisierungsmaßnahmen, mit Ausnahme öffentlich
geförderter Maßnahmen, für die zinsverbilligte
Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen
werden.
l Keine Neubaumaßnahmen.
Wer ist berechtigt?
Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen
absetzen, die in ihrem Privathaushalt anfallen
(auch in der eigengenutzten Zweit- oder Ferienwohnung),
ebenso Eigentümer von selbstgenutzten Eigentumswohnungen
für das Gemeinschaftseigentum. Der Steuerpflichtige
muss die Leistung nicht selbst in Auftrag gegeben
haben. Dies kann z. B. auch durch den Vermieter oder
Wohnungseigentumsverwalter geschehen sein.
Wohnungseigentümergemeinschaften
Für den Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung
kommt eine Steuerermäßigung in Betracht, wenn in der
Jahresabrechnung folgende Angaben enthalten sind:
l Die im Kalenderjahr unbar gezahlten Beträge für
Handwerkerleistungen müssen jeweils gesondert
aufgeführt sein,
l ferner muss der Anteil der steuerbegünstigten Kosten
(Arbeits- und Fahrkosten) ausgewiesen und
l der Anteil des jeweiligen Wohnungseigentümers daran
individuell errechnet worden sein. Ergibt sich der Anteil
nicht aus der Jahresabrechnung, ist der Nachweis
darüber durch eine Bescheinigung des Verwalters zu
führen.
Welche Voraussetzungen gelten?
l Nachweis der Kosten durch Handwerkerrechnung mit
ausgewiesener Mehrwertsteuer. Anhand der Angaben
in der Rechnung muss der Anteil der Arbeitskosten
gesondert ermittelt werden können.
l Begünstigt sind auch in Rechnung gestellte Maschinen und
Fahrtkosten.
l Materialkosten sind ausgeschlossen.
l Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt,
dabei ist ihr gesonderter Ausweis nicht erforderlich.
l Überweisung des Rechnungsbetrages auf das Konto
des Handwerksbetriebes. Nachweis erfolgt durch Überweisungsdurchschrift
oder Kontoauszug. Die Steuerermäßigung
wird auch gewährt, wenn die Rechnung
vom Konto eines Dritten bezahlt wird. Bei Zahlung per
Einzugsermächtigung, Online-Banking, Verrechnungsscheck
oder ec-Verfahren dient der Kontoauszug als
Nachweis. Barzahlung, Barteilzahlungen und Barschecks
sind nicht begünstigt.
Wann und wo wird der Steuerbonus berücksichtigt?
Der Zahlungszeitpunkt ist maßgebend dafür, in welchem
Jahr die Steuerermäßigung in Anspruch genommen
werden kann. Die Handwerkerleistung wird in die vorgesehenen
Felder der Einkommensteuererklärung eingetragen.
Eine Einreichung der Belege beim Finanzamt ist nicht
notwendig, sie müssen nur nach Aufforderung vorgelegt
werden.
Hinweis: Wenn die Handwerkerkosten bereits als
Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben
oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht
werden, ist der Abzug ausgeschlossen.
Wie berechnet sich der Abzugsbetrag?
Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag sind die
Arbeits- und Fahrtkosten. Diese können bis zu max.
6.000 Euro genutzt werden: 20 % dieser Kosten können
abgezogen werden, d. h. max. 1.200 Euro. Im Rahmen der
Einkommensteuererklärung erfolgt eine Verrechnung, der
Abzugsbetrag ermäßigt die tarifliche Einkommensteuer.
Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im
Jahr geltend gemacht werden.

Gartengestaltung

Lernen Sie die Tricks unserer Experten kennen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter bringen Ihnen die Vielfalt an Materialien und Pflanzen näher und zeigen Ihnen, wie Sie diese bei der Gestaltung Ihres Gartens geschickt kombinieren können.

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